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Vorsorge
Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung
/ Patientenverfügung
Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder das Alter in eine Lage
geraten, in der er seine persönlichen Angelegenheiten nicht
mehr selbst regeln kann.
Durch rechtzeitige Vorsorge können volljährige Personen sicherstellen,
dass ihr Wille berücksichtigt wird, wenn sie nicht
mehr entscheiden können oder wichtige Fragen nicht mehr
selbst beantworten können.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht legen Sie fest, welche Person
Ihres Vertrauens für Sie in z. B. Vermögensangelegenheiten,
Gesundheitsvorsorge, Wohnungsangelegenheiten bestimmte
Aufgaben übernimmt, wenn Sie diese nicht selber erledigen
können.
Die Vollmacht ist eine Sache des Vertrauens, da der Vollmachtnehmer
rechtlich nicht kontrolliert wird.
Betreuungsverfügung
Mit der Betreuungsverfügung können Sie bestimmen, welche
Person vom Gericht zum gesetzlichen Betreuer bestellt werden
soll, wenn Sie aufgrund einer psychischen Krankheit oder
einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung
ihre Angelegenheiten nicht mehr ganz oder teilweise besorgen
können und eine rechtliche Betreuung notwendig wird.
Patientenverfügung
Wenn Sie zu einer eigenen Willensäußerung nicht mehr in der
Lage sein sollten, regelt Ihre Patientenverfügung, wie Sie im
Krankheitsfall medizinisch behandelt werden.
Weitere Informationen und entsprechende Vordrucke erhalten
Sie bei der:
■ Pflege- und Seniorenberatung der Stadt Hürth
Tel. 02233/53-128, cjung@huerth.de
Sprechzeiten:
Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung
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