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Finanzielle Hilfe
Grundsicherung
Bei der Grundsicherung handelt es sich um eine Sozialleistung
für Menschen mit niedrigem Einkommen, die eine der beiden
folgenden Bedingungen erfüllen:
■ Erreichen der Altersgrenze
■ Vollendung des 18. Lebensjahrs und dauerhafte volle
Erwerbsminderung im Sinne der Rentenversicherung
Kinder werden nur dann zu Unterhaltszahlungen für ihre Eltern
herangezogen, wenn ihr Einzeleinkommen einen Betrag von
100.000 Euro übersteigt.
Folgende Unterlagen sind zur Antragstellung mitzubringen:
■ Personalausweis
■ Bei Betreuern: Bestellungsurkunde
■ Schwerbehindertenausweis
■ Letzte Mietanpassung, aus der auch die Neben- und
Heizkosten
hervorgehen
■ Wohngeldbescheid (falls vorhanden)
■ Rentenbescheide
■ Nachweis über jegliche Form des Einkommens:
Arbeit, Zinsen, Leistungen der Agentur für Arbeit,
Steuererstattung
usw.
■ Nachweis über Sparbücher, Wertpapiere etc.
■ Belege über Haus- und Grundvermögen
■ Fahrzeugschein
■ Versicherungspolicen (Haftpflicht-, Hausrat-, Lebens- und
Sterbeversicherung)
■ vollständige Kontoauszüge der letzten drei Monate
■ Bankverbindungen
Nähere Auskünfte erteilt das
■ Sozialamt der Stadt Hürth
Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch, Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
Erdgeschoss des Rathauses, Zimmer 71
Tel. 02233/53-318
Hürth-Pass
Der Hürth-Pass ermöglicht Hürther Bürgern mit geringem
Einkommen
den Besuch städtischer Einrichtungen und Veranstaltungen
zu ermäßigten Gebühren. Auch die Volkshochschule
und einige private Veranstalter gewähren den Inhabern
des Passes Ermäßigungen.
■ Kontakt: Tel. 02233/53-371
Empfänger von Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten ihn
bei ihrem Sachbearbeiter im Sozialamt. Bezieher von Leistungen
nach dem SGB II im Jobcenter.