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Finanzielle Hilfe
Befreiung von Rundfunk-
und Fernsehbeitragspflicht
Sind Sie aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht in
der Lage, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und
besitzen deshalb einen Schwerbehindertenausweis mit dem
Merkzeichen
RF auf der Rückseite des Ausweises oder verfügen
Sie nur über ein kleines Einkommen und erhalten deshalb
Grundsicherungsleistungen, Sozialhilfe oder Arbeitslosen-
geld II, so besteht für Sie die Möglichkeit, eine Ermäßigung
des Rundfunkbeitrags zu beantragen oder sich auf Antrag von
der Rundfunkbeitragspflicht befreien zu lassen.
Für Bewohner einer Pflegeeinrichtung oder Einrichtung für
Menschen mit Behinderung ist die Abmeldung vom Rundfunkbeitrag
auf Antrag möglich.
Nähere Auskünfte erteilt das
■ Sozialamt der Stadt Hürth
Erdgeschoss des Rathauses, Zimmer 70, Tel. 02233/53331
Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
Schuldnerberatung
Überschuldet? Was tun? Seit 1985 gibt es im Rathaus der
Stadt Hürth ein kostenloses Beratungsangebot. Das Angebot
„Schuldnerberatung“ richtet sich an Personen, die aufgrund
ihrer Schuldenlast Schwierigkeiten bei der Bewältigung ihres
Alltags haben. Es umfasst sowohl die Beratung hinsichtlich
der finanziellen Schwierigkeiten als auch die Unterstützung
bei lebenspraktischen Problemen.
Auch die Zahl der überschuldeten Rentner ist in den vergangenen
Jahren angestiegen. Mit dem Eintritt in den Ruhestand,
durch den Verlust eines Ehepartners oder krankheitsbedingte
Ausgaben können finanzielle Notlagen entstehen, die eine
Verschuldung auslösen.
Ziel der Beratung ist es, gemeinsam mit den Schuldnern einen
Weg aus der Krise zu finden und für die Zukunft Strategien zu
entwickeln, die eine erneute Verschlechterung der Lebenssituation
verhindern. Lassen Sie sich helfen!
■ Schuldnerberatung im Sozialamt der Stadt Hürth
Erdgeschoss des Rathauses, Zimmer 66
Tel. 02233/53128, cjung@huerth.de
Montag und Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung
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